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   BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10   

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BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10 (https://dejure.org/2010,21560)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2010 - 9 B 45.10 (https://dejure.org/2010,21560)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 9 B 45.10 (https://dejure.org/2010,21560)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92 Abs 3 VwGO, § 144 Abs 4 VwGO, § 88 VwGO, § 127 Abs 1 BauGB, § 133 Abs 3 S 3 BauGB
    Nichtzulassungsbeschwerde; Erledigung; Ergebnisrichtigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Rückzahlungsansprüchen aus rechtswidriger Beitragserhebung; Revisibilität der Abgabenordnung bei landesrechtlicher Verweisungsnorm

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der willentlichen Herbeiführung des erledigenden Ereignisses durch Nachkommen einer gesetzlichen Verpflichtung auf die Kostenentscheidung; Verzinsungspflicht einer Gemeinde für Rückzahlungsansprüche des Beitragsschuldners aus rechtswidriger ...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Erledigung; Ergebnisrichtigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Rückzahlungsansprüchen aus rechtswidriger Beitragserhebung; Revisibilität der Abgabenordnung bei landesrechtlicher Verweisungsnorm

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde; Erledigung; Ergebnisrichtigkeit im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Verzinsung von Rückzahlungsansprüchen aus rechtswidriger Beitragserhebung; Revisibilität der Abgabenordnung bei landesrechtlicher Verweisungsnorm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der willentlichen Herbeiführung des erledigenden Ereignisses durch Nachkommen einer gesetzlichen Verpflichtung auf die Kostenentscheidung; Verzinsungspflicht einer Gemeinde für Rückzahlungsansprüche des Beitragsschuldners aus rechtswidriger ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Verzinsung der Vorausleistung auf den

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10
    Die in § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB angeordnete Verzinsung einer gezahlten Vorausleistung bezieht sich einzig auf den durch § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB begründeten Rückzahlungsanspruch, mithin auf den Fall, dass sechs Jahre nach Erlass des Vorausleistungsbescheides die Beitragspflicht noch nicht entstanden und die Erschließungsanlage noch nicht benutzbar ist (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8/90).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die in § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB angeordnete Verzinsung einer gezahlten Vorausleistung sich einzig auf den durch § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB begründeten Rückzahlungsanspruch, mithin auf den Fall bezieht, dass sechs Jahre nach Erlass des Vorausleistungsbescheides die Beitragspflicht noch nicht entstanden und die Erschließungsanlage noch nicht benutzbar ist (Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 37 f.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10
    Dies genügt schon deshalb nicht den Darlegungsanforderungen, weil die Beschwerde nicht dartut, dass die Kläger bereits im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht durch Stellung eines Beweisantrags auf die nunmehr vermisste weitere Sachaufklärung hingewirkt haben; ebenso wenig legt die Beschwerde dar, aufgrund welcher Umstände das Oberverwaltungsgericht die vorgelegte Neuberechnung hätte als fehlerhaft erkennen und sich ihm weitere Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (vgl. zu diesen Anforderungen den Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10
    Die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht habe seiner Entscheidung fehlerhafter Weise das von der Beklagten mit Schriftsatz vom 19. Oktober 2009 vorgelegte Zahlenwerk zugrunde gelegt, das aber keine Neuberechnung der streitgegenständlichen 1. Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, sondern eine Endabrechnung des Erschließungsbeitrags darstelle und aus der nicht erkennbar sei, ob die vom beschließenden Senat im vorangegangenen Revisionsurteil vom 10. Juni 2009 (BVerwG 9 C 2.08 - NVwZ 2009, 1369 ) bezeichneten Ungereimtheiten der seinerzeit vorliegenden Berechnung korrigiert seien.
  • BVerwG, 19.03.2009 - 9 C 10.08

    Vorausleistung; Verrechnung; endgültiger Erschließungsbeitrag; Tilgungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die in den Kommunalabgabengesetzen der Länder kraft landesrechtlichen Anwendungsbefehls Geltung beanspruchenden Vorschriften der Abgabenordnung insoweit in das irrevisible Landesrecht inkorporiert werden, mithin dessen Rechtscharakter teilen und daher nicht Maßstab der revisionsgerichtlichen Überprüfung sein können (vgl. Urteil vom 19. März 2009 - BVerwG 9 C 10.08 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 135 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10
    Gleichwohl hätte dieser Verfahrensmangel im Ergebnis nicht zur Zulassung der Revision geführt, weil die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO im Ergebnis richtig ist (zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift im Beschwerdeverfahren vgl. den Beschluss vom 17. März 1998 - BVerwG 4 B 25.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 S. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 9 C 456.93

    Berufung - Rücknahme - Einwilligung - Erledigung - Hauptsache -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10
    Die Beteiligten haben mit Schriftsätzen vom 1. und 8. Dezember 2010 das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2010 in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt (zur Zulässigkeit einer solchen auf das Beschwerdeverfahren beschränkten Erledigungserklärung vgl. die Beschlüsse vom 9. Juni 1992 - BVerwG 5 B 166.91 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 96 S. 38 und vom 22. April 1994 - BVerwG 9 C 456.93 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 106 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1992 - 5 B 166.91
    Auszug aus BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10
    Die Beteiligten haben mit Schriftsätzen vom 1. und 8. Dezember 2010 das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2010 in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt (zur Zulässigkeit einer solchen auf das Beschwerdeverfahren beschränkten Erledigungserklärung vgl. die Beschlüsse vom 9. Juni 1992 - BVerwG 5 B 166.91 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 96 S. 38 und vom 22. April 1994 - BVerwG 9 C 456.93 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 106 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

    Das Oberverwaltungsgericht verneint jedenfalls im Ergebnis zutreffend eine Nichtigkeit der erteilten Ausnahmegenehmigung (§ 144 Abs. 4 VwGO; zur Anwendbarkeit dieser Norm im Beschwerdeverfahren vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 9 B 45.10 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 138 Rn. 3).
  • BVerwG, 21.01.2021 - 9 B 6.20

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Ausbaufähigkeit vorhandener Wege

    Auf die entsprechende Anwendung der Regelung des § 144 Abs. 4 VwGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 9 B 45.10 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 138 Rn. 3; Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 133 Rn. 76) hat der Senat die Beteiligten durch Verfügung vom 8. Mai 2017 hingewiesen.
  • VGH Bayern, 20.07.2015 - 16b DZ 15.542

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent; Geldbuße (100 EUR); Ergebnisrichtigkeit

    Dies kann auch aus § 144 Abs. 4 VwGO geschlossen werden, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im insofern vergleichbaren Revisionszulassungsverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2010 - 9 B 45/10 - juris Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2017 - 6 A 11201/16

    Abrechnung, Abrechnungsbescheid, Anfechtung, Anfechtungsklage, Anspruch,

    Anders als im Fall eines Erstattungsanspruchs, der auf die Rückgewähr einer aufgrund eines nichtigen öffentlich rechtlichen Vertrages bewirkten Leistung gerichtet ist (hierzu OVG RP, Urteil vom 20. Mai 2014 - 6 A 10048/14.OVG -, juris), bedarf es eines Abrechnungsbescheids, wenn - wie hier - ein (sogar bestandskräftiger) Vorausleistungsbescheid den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der gezahlten Vorausleistung darstellt (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 9 B 45.10 -, juris) und über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu entscheiden ist.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2021 - 8 ME 72/21

    Erledigung; Erledigung des Rechtsmittels; Erledigungserklärung, einseitige;

    Er war jedoch zur Durchführung des Verwaltungsverfahrens und der Entscheidung über den Antrag gerade verpflichtet (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 13.12.2010 - 9 B 45/10 -, juris Rn. 2).
  • VG Augsburg, 14.08.2014 - Au 2 K 14.339

    Erstattungszinsen, Festsetzungen, Vorausleistung, Verzinsung,

    dd KAG, § 238 Abs. 3 AO ist der Betrag zur Berechnung der Verzinsung auf 50, 00 EUR abzurunden und für die anzusetzende Zinslaufzeit von 58 Monaten gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit eineinhalb Prozent pro vollen (§ 238 Abs. 1 Satz 2 AO) Monat zu verzinsen (zur Anwendbarkeit der landesrechtlichen Zinshöhebestimmungen anstelle § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2010 - 9 B 45.10 - juris Rn. 5).
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